Agb´s
Wird die Katze nicht spätestens am 14. Tage nach Ablauf der vereinbarten Unterbringungszeit abgeholt und ist bis zu diesem Zeitpunkt auch keine weitere Nachricht eingetroffen, wann das Tier abgeholt wird, so ist der Tierhalter verpflichtet, den vereinbarten Preis für die Unterbringung und für etwaige Behandlungskosten bis zu diesem Zeitpunkt zu tragen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, über das Tier nach eigenem Ermessen zu verfügen, insbesondere es auch im Namen des Eigentümers Dritten zu übereignen, ohne das seitens des Tierhalters oder -Eigentümers ein Anspruch auf Auskunft über den Verbleib oder ein Anspruch auf Vergütung besteht.
Bei tierärztlichen Notfällen (Unfälle) und Erkrankungen werden die entstehenden Kosten nicht von der Tierpension übernommen. Die Kosten hierfür trägt der Katzenbesitzer.
Bei Abholung Ihrer Katze/Katzen vor geplanter Abholung, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Pensionskosten.